GrowthOrbit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tech4Coaches Ltd. (GrowthOrbit)

Stand: 9. Juni 2026 · Version 2.0

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Tech4Coaches Ltd., 155-2 King Street West, Unit 420, Hamilton, Ontario, Kanada (nachfolgend „GrowthOrbit", „wir" oder „uns") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde"). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. „GrowthOrbit" ist eine Geschäftsbezeichnung der Tech4Coaches Ltd.; Vertragspartner des Kunden ist die Tech4Coaches Ltd.

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmereigenschaft, Begriffe

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von GrowthOrbit. Sie gelten in ihrer jeweils bei Abschluss des einzelnen Vertrags gültigen, dem Kunden zugänglich gemachten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge zwischen den Parteien; auf Änderungen weisen wir vor Abschluss eines Folgevertrags hin.

(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.

(4) „Textform" bezeichnet die Textform nach § 126b BGB (z. B. E-Mail). „Werktage" sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Kunden.

§ 2 Begriffsbestimmungen der Leistungsarten

  • Done-For-You: projektbezogene, individuell für den Kunden erstellte Leistungen (z. B. Konzeption und Entwicklung von Software, KI-Agenten, Automatisierungen).
  • Plug & Play: vorkonfigurierte, standardisierte Lösungen und KI-Agenten, die dem Kunden zur Nutzung überlassen werden.
  • Retainer: laufende Betreuung, Wartung und technischer Support auf wiederkehrender Basis.
  • Add-ons: ergänzende Zusatzleistungen zu bestehenden Projekten oder Lösungen.
  • Webinare & Online-Kurse: live oder aufgezeichnet bereitgestellte digitale Schulungs- und Kursformate (vgl. § 16).
  • Workshops: Präsenz- oder Offsite-Veranstaltungen an einem festgelegten Ort (vgl. § 17).

§ 3 Vertragsschluss, Einbeziehung, Vertragssprache

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch Gegenzeichnung eines Angebots durch den Kunden oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Bei Buchungen über ein Online-Formular kommt der Vertrag mit Zugang unserer Bestätigung der Buchung zustande.

(3) Diese AGB werden einbezogen, indem sie dem Kunden spätestens bei Vertragsschluss zugänglich gemacht werden und der Kunde sich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt; bei Online-Buchungen erfolgt dies durch eine entsprechende Bestätigung im Bestellvorgang.

(4) Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

§ 4 Leistungsumfang, Vertragstypen, Leistungsänderungen

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit ist allein die dort beschriebene Leistung. Allgemeine Anpreisungen, Werbung und unverbindliche Produktbeschreibungen begründen keine darüber hinausgehende Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Je nach Leistungsart gelten unterschiedliche gesetzliche Vertragstypen:

  • Done-For-You-Leistungen und Workshops mit einem konkret geschuldeten Arbeitsergebnis sind Werkleistungen (§§ 631 ff. BGB).
  • Retainer, laufende Betreuung und Beratung sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB).
  • Plug-&-Play-Leistungen richten sich je nach Überlassungsform nach Kauf-, Miet- oder Lizenzrecht.

(3) Wir schulden keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (insbesondere keine konkreten Umsatz-, Reichweiten- oder Lead-Ergebnisse). Bei Werkleistungen schulden wir das vereinbarte Arbeitsergebnis gemäß der vereinbarten Spezifikation; bei Dienstleistungen ein sorgfältiges Tätigwerden nach den anerkannten Regeln der Technik.

(4) Ergebnisse, die unter Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz erzeugt werden, können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein und Rechte Dritter berühren. Der Kunde prüft solche Ergebnisse vor einer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung.

(5) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden, soweit nicht anders geregelt, zusätzlich nach Aufwand vergütet.

§ 5 Mitwirkung, zulässige Nutzung, Freistellung

(1) Der Kunde stellt uns rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Konten und Mitwirkungshandlungen zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er an überlassenen Inhalten und Daten über die erforderlichen Rechte verfügt, und setzt unsere Leistungen nicht für rechtswidrige, irreführende oder gesetzlich unzulässige Zwecke ein (insbesondere nicht für unzulässige Werbung/Outreach oder verbotene KI-Anwendungen). Bei einem Verstoß sind wir berechtigt, die betroffene Leistung nach Ankündigung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

(3) Der Kunde stellt uns auf erstes Anfordern von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung der Absätze 1 oder 2 beruhen. § 254 BGB bleibt unberührt.

(4) Verzögerungen, die auf einer unterlassenen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 6 Preise, Steuern, Zahlung, Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Bei grenzüberschreitenden Leistungen kann die Steuerschuld auf den Kunden als Leistungsempfänger übergehen (Reverse-Charge-Verfahren, § 13b UStG bzw. Art. 196 MwStSystRL). In diesem Fall stellen wir netto ohne Umsatzsteuer mit entsprechendem Hinweis in Rechnung; der Kunde teilt uns hierfür seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und schuldet die Umsatzsteuer selbst.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, sind projektbezogene Werkleistungen (Done-For-You) zu 50 % bei Vertragsschluss und zu 50 % bei Abnahme (§ 9) fällig. Retainer-Leistungen werden monatlich im Voraus abgerechnet. Webinare, Kurse und Workshops sind, soweit nicht anders angegeben, vor Leistungsbeginn fällig.

(3) Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in gesetzlicher Höhe zu verzinsen (im unternehmerischen Verkehr neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB). Daneben können wir eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(5) Befindet sich der Kunde mit einem nicht nur unerheblichen, fälligen und unbestrittenen Betrag in Verzug, sind wir berechtigt, nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen zurückzuhalten und den Zugang zu bereitgestellten Systemen oder Inhalten bis zum Ausgleich auszusetzen.

(6) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7 Leistungen Dritter, Open-Source, laufende Kosten

(1) Unsere Leistungen können Komponenten Dritter enthalten oder nutzen (insbesondere Open-Source-Software, Programmbibliotheken, Modelle sowie Schnittstellen und Dienste Dritter, z. B. KI-, Hosting- oder Automatisierungsdienste). Für solche Komponenten gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Dritten zusätzlich und im Verhältnis zum jeweiligen Anbieter vorrangig. Der Kunde ist für deren Einhaltung im eigenen Einsatz verantwortlich; wesentliche Komponenten benennen wir auf Anfrage.

(2) Laufende Kosten für Dienste, Lizenzen, Abonnements oder verbrauchsabhängige Entgelte Dritter (z. B. KI-/API-Nutzung, Cloud-/Hosting-Dienste) sind nicht im Preis enthalten und vom Kunden selbst zu tragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit betriebener Leistungen schulden wir nur, soweit ein Service-Level ausdrücklich vereinbart ist. Im Übrigen erbringen wir Betrieb und Support nach billigem Ermessen innerhalb üblicher Geschäftszeiten.

§ 8 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Wir geraten mit der Leistung erst nach Mahnung in Verzug, soweit nicht ein kalendermäßig bestimmter Termin vereinbart ist. Ereignisse höherer Gewalt (§ 18) verlängern Fristen angemessen.

§ 9 Abnahme bei Werkleistungen

(1) Bei Werkleistungen (insbesondere Done-For-You-Entwicklungen) erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme. Der Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung und Aufforderung zur Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert. Wir werden den Kunden bei der Aufforderung auf die Bedeutung seines Verhaltens und die Folgen einer unterlassenen oder ohne Mangelangabe erklärten Abnahme hinweisen. Die bloße Ingebrauchnahme gilt nicht als Abnahme.

§ 10 Nutzungs- und Schutzrechte, Quellcode, KI-Ergebnisse

(1) Bei Done-For-You-Leistungen erhält der Kunde an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke.

(2) Ob und in welchem Umfang Quellcode herausgegeben wird und ob der Kunde Arbeitsergebnisse selbst oder durch Dritte ändern und weiterentwickeln darf, richtet sich nach der Vereinbarung im Angebot. Ohne abweichende Vereinbarung erhält der Kunde die lauffähige Lösung, nicht den Quellcode.

(3) Soweit Arbeitsergebnisse Komponenten Dritter (§ 7) enthalten, steht das eingeräumte Nutzungsrecht unter dem Vorbehalt der jeweiligen Drittlizenzen; insoweit räumen wir nur die Rechte ein, die uns selbst zustehen.

(4) An Plug-&-Play-Lösungen, vorbestehenden Bausteinen, Frameworks, Bibliotheken und sonstigem von uns eingebrachtem Hintergrundmaterial räumen wir dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Veröffentlichung bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung; zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz bei dauerhaft überlassenen Programmkopien, bleiben unberührt.

(5) An Ergebnissen, die durch Systeme künstlicher Intelligenz erzeugt werden (KI-Ergebnisse), machen wir keine eigenen Schutzrechte geltend und überlassen sie dem Kunden zur Nutzung, soweit uns Rechte daran zustehen. Wir gewährleisten nicht, dass KI-Ergebnisse urheberrechtlich schutzfähig oder frei von Rechten Dritter sind. Für eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung von KI-Ergebnissen ist der nach § 4 Abs. 4 prüfpflichtige Kunde verantwortlich und stellt uns insoweit nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 frei.

(6) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte bei uns. Wir bleiben berechtigt, allgemeines Know-how sowie nicht kundenspezifische Komponenten für andere Projekte zu verwenden.

§ 11 Gewährleistung und Verjährung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den Maßgaben dieser AGB. Bei Mängeln von Werkleistungen leisten wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neuerstellung Nacherfüllung.

(2) Im Interesse einer zügigen Abwicklung wird der Kunde uns erkannte Mängel unverzüglich in Textform mitteilen. Soweit § 377 HGB Anwendung findet, gelten dessen Rügepflichten.

(3) Mängelansprüche bei Werkleistungen verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche aus § 12 Abs. 1 (insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Körperschäden, Garantie, Produkthaftung) sowie für arglistig verschwiegene Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Vorbehaltlich der unbeschränkten Haftung nach Absatz 1 gilt: Wir haften nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit von KI-Ergebnissen sowie nicht für den vom Kunden verfolgten wirtschaftlichen Erfolg. Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, dem Empfänger bereits bekannt waren, von ihm unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes bzw. behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.

(2) Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sofern dabei Dienste in Drittländern (insbesondere KI-Anbieter außerhalb der EU/des EWR) eingesetzt werden, erfolgt dies auf Grundlage geeigneter Garantien (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln). Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter werden im Auftragsverarbeitungsvertrag offengelegt. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 14 Einsatz Dritter

Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Wir bleiben für deren Leistung verantwortlich. Die datenschutzrechtliche Einbindung richtet sich nach § 13 Abs. 2.

§ 15 Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung, Beendigung

(1) Done-For-You-Verträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

(2) Retainer-Verträge haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach verlängern sie sich auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

(3) Bei Retainer-Verträgen auf unbestimmte Zeit sind wir berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform anzupassen, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Kosten Dritter. Mit der Anpassung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung erheblich in Verzug gerät oder gegen § 5 Abs. 2 verstößt. Kündigungen bedürfen der Textform.

(5) Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden seine Daten auf Anforderung in einem gängigen Format zur Verfügung und löschen oder geben überlassene Daten nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zurück. Eine darüber hinausgehende Übergangsunterstützung erfolgt gegen gesonderte Vergütung.

§ 16 Sonderbedingungen für Webinare und Online-Kurse

(1) Zugangsdaten zu Webinaren, Kursbereichen und digitalen Inhalten sind persönlich und nicht übertragbar. Eine Weitergabe an Dritte sowie die gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

(2) Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme (insbesondere eine stabile Internetverbindung sowie geeignete Hard- und Software) liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

(3) Sämtliche Kurs- und Schulungsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zu eigenen internen Zwecken. Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Bearbeitung sowie eigene Aufzeichnungen von Live-Formaten sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

(4) Storniert der Kunde einen gebuchten kostenpflichtigen Kurs vor Bereitstellung des Zugangs, gilt § 17 Abs. 2 entsprechend. Nach Bereitstellung des Zugangs zu digitalen Inhalten ist eine Erstattung ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart.

(5) Wir sind berechtigt, Termine aus sachlichem Grund oder bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu verschieben oder abzusagen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bereits gezahlte Entgelte für abgesagte Leistungen werden erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich § 12 nicht.

(6) Ein bestimmter Lern- oder Anwendungserfolg wird nicht geschuldet (§ 4 Abs. 3 gilt entsprechend).

§ 17 Sonderbedingungen für Workshops (Präsenz / Offsite)

(1) Die Anmeldung zu einem Workshop ist verbindlich; der Vertrag kommt mit unserer Anmeldebestätigung zustande. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt bei einer Stornierung durch den Kunden folgende Staffel:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei;
  • 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Entgelts;
  • ab 13 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichterscheinen: 100 % des Entgelts.

Etwaige ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitiger Einsatz der freigewordenen Kapazitäten werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr entsprechend.

(3) Der Kunde kann bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen.

(4) Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Kunden bzw. seiner Teilnehmer trägt der Kunde selbst, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(5) Wir können einen Workshop bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl, bei kurzfristigem Ausfall des Referenten oder aus Gründen, die den Veranstaltungsort betreffen, absagen oder verschieben. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen vorbehaltlich § 12 nicht.

§ 18 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sind unvorhersehbare, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streik, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Kommunikations- oder Energienetzen). Sie befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht; ein Anspruch auf Schadensersatz besteht insoweit nicht. Dauert die Störung länger als acht Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet.

§ 19 Referenznennung

Wir sind berechtigt, den Kunden mit Namen und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung von Projektdetails (Fallstudien) bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf verbundene Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger ist uns gestattet; der Kunde wird hierüber informiert. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen mindestens der Textform. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang und bleiben auch ohne Einhaltung der Textform wirksam.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 9. Juni 2026 · Version 2.0 · Tech4Coaches Ltd. (GrowthOrbit)